Der Spielbertrieb in der Tennishalle ist aktuell untersagt
Die Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) geändert. Gem. § 1d der in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung ist der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 für den Publikumsverkehr untersagt. Unter § 13 Abs. 2 fallen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, somit auch Tennishallen. Unsere Tennishalle bleibt daher aktuell geschlossen.
Wir bedauern diese Änderung sehr, sollten sich Änderungen ergeben werden wir dies auf der Homepage sofort bekannt geben.
Vielen Dank an alle, die uns die Treue in den letzten Monaten gehalten haben. Wir wünschen allen eine schöne Weihnachtszeit, kommt gut rüber und bleibt gesund.